Geschrieben am 23.03.2024 18:22:41
Von
Katerina
255 x gelesen
2 Antworten
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Zumindest gegen die Versuche, der Steuer (und auch der neuen Klimasteuer) zu entgehen), unternimmt die Regierung etwas:
"....Die Regierung argumentiert, dass auch die Kurzzeitvermietungen reglementiert werden. Als Kurzzeitvermietungen gelten, unabhängig davon, ob sie über eine digitale Plattform erfolgen oder nicht, Vermietungen von jeweils weniger als 60 Tagen und solange keine weiteren Dienstleistungen außer der Unterkunft und der Bereitstellung von Bettwäsche erbracht werden.
Personen, die über drei oder mehr Mietobjekte für Kurzzeitvermietungen verfügen, werden zur Gründung eines Unternehmens verpflichtet. Die Bußgelder für die Nichteintragung in das „Wohnimmobilienregister“ erhöhen sich auf 50 Prozent des Bruttoeinkommens des letzten Steuerjahres und mindestens 5000 Euro, während heute die maximale Strafe 5000 Euro beträgt."
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